UNSERE HAUSORDNUNG:
1. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für alle Mieter dieses Hauses einschließlich der mit diesen
zusammenwohnenden Familienangehörigen, weiters für die sonst von ihnen in die gemieteten Räume
aufgenommenen Personen sowie für Besucher und Dienstpersonal.
2. Das Anbringen von Schildern, Kästen usw. außerhalb der Mieträume darf nur mit Genehmigung des Vermieters
und nach dessen Anweisung erfolgen.
3. Das Aufstellen von Möbeln und anderen Geräten außerhalb der Mieträume ist nicht gestattet.
4. Über den Einstellungsraum von Autos, Motorrädern und Fahrrädern ist mit dem Vermieter jeweilig Vereinbarung
zu treffen und gegebenenfalls, um behördliche Genehmigung anzusuchen.
5. Zum Waschen der Wäsche ist die Mietwohnung zu benützen. Das Wäschetrocknen an den Fenstern oder auf den
Gängen ist verboten.
6. Der Verbrauch von Lichtstrom, Kraftstrom und Wasser in gemeinschaftlich benutzen Räumen muss sparsam
erfolgen.
7. Das Halten von einem Kleintier ist in der Wohnung vom Vermieter nicht geduldet!
8. Wasserbecken und Klosettmuscheln sind stets reinzuhalten und dürfen in dieselben keine Abfälle entleert werden.
Störungen oder in den Anlagen entstandenen Schäden sind der Hausverwaltung sofort zu melden. Die Bezahlung
der Wiederherstellungskosten obliegt der Schuldtragende Partei.
9. Das Klopfen der Teppiche, Möbelstücke und Kleider darf nur innerhalb der behördlich gesetzten Zeit und an dem
hierzu bestimmten Platz erfolgen, die Klopfstunden sind bei der Ortspolizeibehörde zu erfragen.
10. Lärmen, Singen, Musizieren außerhalb der Mieträume ist verboten. Rundfunkgeräte sind auf die Lautstärke
einzustellen, dass die übrigen Mietparteien nicht gestört werden. Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist jegliche Lärmbelästigung
der Mietbewohner untersagt.
11. Der Mieter ist für die rechtzeitige polizeiliche An- und Abmeldung seiner Person und seiner Mitbewohner
verantwortlich. Meldezettel sind ausschließlich dem Vermieter oder dessen Verwalter vorzulegen.
12. Bei Übergabe der Mietobjekte erhält der Mieter, sämtliche dazugehörigen Schlüssel. Der Verlust von Schlüsseln
ist dem Hausverwalter zu melden. Bei Lösung des Mietverhältnisses sind sämtliche Schlüssel, auch Doppelschlüssel,
auszufolgen. Beim Auswechseln der Schliesanlage ist ein Betrag von ca. € 300,
- zu bezahlen!
13. Während der Mietdauer entstehende gesetzliche Erhöhungen von Steuern, Umlagen und sonstigen öffentlichen
Gebühren treten bei der Mietzinsberechnung mit ihrem Wirksamkeitsbeginn in Kraft.
14. Dem Hausbesorger gebührt für die Besorgung der Reinigungsarbeiten und für die Beschaffung der hierzu
erforderlichen Geräte und Materialien ein bestimmtes Reinigungsgeld, das von den Mietern mit der Entrichtung des
Mietzinses bezahlt wird.
15. Mieter und Vermieter sorgen im beidseitigen Interesse für die genaue Einhaltung der Hausordnung
Der Mieter erklärt, sämtliche Vertragsbedingungen gelesen und zustimmend zur Kenntnis genommen zu habe